Gemeindekirchenratswahl 2019

In diesem Jahr finden in unserer Landeskirche Wahlen zum Gemeindekirchenrat statt. Der Termin der Wahl wurde für die Berliner Gemeinden auf den 3. November 2019 festgelegt.
Die Ältesten werden von den wahlberechtigten Mitgliedern der Kirchengemeinde auf sechs Jahre gewählt. Nach jeweils drei Jahren wird die Hälfte der Ältesten neu gewählt. In der Kirchengemeinde Heinersdorf, der aus sechs Ältesten besteht, sind damit drei Älteste und bis zu drei Ersatzälteste zu wählen.
Dem GKR gehören derzeit Sebastian Hein (stellv. Vorsitzender), Ragnhild Pescheck, Eva-Maria Schröter, Cornelia Lange, Gerd Müller und Philipp Formum sowie der Ersatzälteste Leon Steinhausen an. Vor drei Jahren wurde – bedingt durch die Schwierigkeiten der vorausgegangenen Situation in der Gemeinde und der Notwendigkeit eines Neuanfangs – der gesamte GKR neu gewählt. Um wieder in den dreijährigen Wahlturnus hinein zu kommen, mussten nun drei Älteste ausgelost werden, deren Amtszeit mit der Einführung des neuen GKR endet. Sie können, wenn sie es wollen und für die Kandidatur vorgeschlagen werden, neben weiteren Kandidatinnen und Kandidaten erneut gewählt werden. Die ausgelosten Ältesten, deren Amtszeit endet, sind Eva-Maria Schröter, Gerd Müller und Philipp Formum.
Nach Beschluss unserer Landeskirche soll in dieser Wahl, sofern der GKR nicht anders beschließt, auch die Mitgliedschaft von Jugendlichen im GKR erprobt werden. Erstmals ist es möglich, dass Jugendliche, die 16 Jahre alt sind, als Kandidaten für den GKR vorgeschlagen werden können. In einem GKR mit bis zu sechs Ältesten kann ein Jugendlicher gewählt werden.
Schon jetzt sind alle Gemeindeglieder aufgefordert, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zu suchen und vorzuschlagen. Nach der „Ordnung für die Ältestenwahl“ können zu Ältesten die Gemeindeglieder gewählt werden, „die sich zu Wort und Sakrament halten und ihr Leben am Evangelium Jesu Christi ausrichten“, die „am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen“ (Ältestenwahlgesetz § 5).
Wahlvorschläge können bis zum 19. August beim GKR eingereicht werden. Sie müssen Namen, Geburtstag und Anschrift der oder des Vorgeschlagenen enthalten und von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein.
Formulare für Wahlvorschläge stellt auf Wunsch der GKR zur Verfügung.
Nach Prüfung der Wahlvorschläge stellt der GKR einen Gesamtwahlvorschlag auf. Er wird bis zum 9. September bekannt gegeben, ebenso ein vom GKR festgelegter Termin, an dem sich die Kandidatinnen und Kandidaten im Anschluss an einen Gottesdienst vorstellen werden.
Im nächsten Gemeindebrief für Heinersdorf, der im September erscheint, werden sich die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in einer kurzen Vorstellung präsentieren.
Wahltermin und Wahlort am 3. November: Der Zeitraum der Wahl wurde vom GKR auf 9–15 Uhr festgelegt. Während des Gottesdienstes, der um 10 Uhr beginnt, ruht die Wahl. Wahlort wird der Gemeinderaum hinter der Kirche sein.
Es besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Schriftlich oder mündlich können bis zum 30. Oktober Briefwahlscheine beim GKR beantragt werden.

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